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Münchner Merkur

Explodierende Energiekosten – was tun?

Die Preise für Heizöl und Gas explodieren. Binnen Jahresfrist verteuerte sich Gas um etwa 100 Prozent, Heizöl sogar um 150 Prozent! Die Steigerungsraten bei Fernwärme sehen ähnlich aus. Die Preisanstiege schlagen nur zögerlich auf die Nebenkosten durch. Mieter und Hausbesitzer sollten sich aber nicht in Sicherheit wiegen. Die dicke Rechnung wird kommen und es ist sinnvoll, sich schon jetzt auf hohe Nachforderungen seitens der Versorger einzustellen.
Wie kann man dieser Preisspirale begegnen?

Energetisch Sanieren
Vor allem ältere Häuser sind nur selten gedämmt oder besitzen moderne Heiztechnik. Viele Immobilien benötigen eine umfassende Modernisierungskur.
Doch das kann teuer werden. Die Modernisierung z. B. eines Einfamilienhauses würde mit 120 qm Wohnfläche im Mittel 70.000 Euro betragen. Viele Hausbesitzer kommen bei solchen Summen schnell an ihre Grenzen.

Damit die energetische Sanierung nicht an den Kosten scheitert, bietet sich die Verrentung des Eigenheims an. Eigentümer erhalten sofort einen hohen Geldbetrag zur freien Verfügung und können weiterhin in ihrer Immobilie wohnen bleiben. Wird das Haus umfassend gedämmt, neue Fenster und Türen eingebaut sowie eine umweltverträgliche Heizung mit Solarunterstützung installiert, kann man den Energieverbrauch mehr als halbieren. Mehr noch: Mit der Verrentung des Eigenheims fließt in der Regel so viel Geld aufs Konto, dass neben der Modernisierung auch langehegte Wünsche realisiert werden können, etwa ein beheizbarer Wintergarten, ein neues Wohnmobil oder die Traumreise.

Tipp: Nutzen Sie jetzt die Chance für eine Verrentung Ihrer Immobilie. Die aktuelle Marktlage ist besonders günstig. Wie sich die Immobilienpreise in Zukunft entwickeln, weiß niemand.

Hohe Sicherheit durch Verrentung mit Nießbrauch
Bei der Immobilienverrentung spielt das Thema Sicherheit eine wichtige Rolle. Besonders hohe Sicherheit verspricht die Verrentung mit Nießbrauchrecht. Das Nießbrauchrecht ist das stärkste Recht, das in Deutschland im Immobilienwesen besteht. Im Gegensatz zum Wohnrecht, das nur ein Nutzungsrecht darstellt, bleiben die Besitzer beim Nießbrauchrecht lebenslang wirtschaftliche Eigentümer ihrer Immobilie. Jegliche Bevormundung von außen ist ausgeschlossen. Das Nießbrauchrecht wird an 1. Rangstelle im Grundbuch abgesichert und bietet damit auch im Insolvenzfall des Erwerbers hundertprozentigen Schutz für den Eigentümer.
Bei vorzeitigem Auszug aus der Immobilie bestehen zwei Optionen: die Eigentümer erhalten die entsprechenden Mieteinnahmen für ihre Immobilie oder eine weitere Einmalzahlung von dem Erwerber als Ablöse für den restlichen Nießbrauch.