Die Entscheidung für eine Immobilienverrentung ist individuell und hängt von Ihren persönlichen Wünschen und von Ihrer Lebenssituation ab. Bei HausplusRente bieten wir Ihnen eine vielfältige Auswahl verschiedener Modelle, die optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Nach eingehender Analyse und umfassender Beratung wählen Sie das Modell, das am besten mit Ihrer Zukunftsplanung übereinstimmt. Finden Sie mit unserem Team das Verrentungsmodell, das wirklich zu Ihnen passt!
Immobilienverrentung auf
Nießbrauchbasis
1. Größtmögliche Sicherheit im Alter: Lebenslanger Nießbrauch
Das Modell des lebenslangen Nießbrauchs bietet Ihnen eine optimale Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei dieser Variante bleiben Sie lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie und profitieren von einer höheren Liquidität durch die Einmalzahlung, die Ihr Barvermögen erhöht. Entscheiden Sie sich als Immobilieneigentümer ab einem Lebensalter von 65 Jahren für dieses Modell, wenn Sie die ideale Form der privaten Altersvorsorge suchen und Ihre Immobilie lebenslang flexibel nutzen wollen.
Und so funktioniert die Immobilienverrentung bei HausplusRente
Zunächst steht eine detaillierte Bestandsaufnahme an. Die exakte Berechnung Ihres Wohneigentums sowie des Mietwerts übernimmt ein unabhängiger Gutachter unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation. Aufgrund des Lebensalters der begünstigten Personen wird die statistische Lebenserwartung bestimmt. Aus allen vorhandenen Werten errechnet sich schließlich der Auszahlungsbetrag.
Die Immobilienbesitzer erhalten den errechneten Betrag als Einmalzahlung nach Abschluss des Kaufvertrages, mit dem zusätzlichen Recht, ihr Eigenheim weiterhin unentgeltlich zu bewohnen. Bei der Verrentung von Immobilieneigentum auf Nießbrauchbasis an Kapitalanleger behält der bisherige Eigentümer die alleinige Entscheidungshoheit, beispielsweise für Umbauarbeiten oder Modernisierungen. Nießbrauchbegünstigte bleiben selbst bei einem eventuellen Auszug aus der Immobilie weiterhin wirtschaftliche Eigentümer ihres Objekts. Deshalb können sie ihre Immobilie auch vermieten oder sich zu einem späteren Zeitpunkt ihr Nießbrauchrecht gegen eine weitere Zahlung ablösen lassen.
Die Fakten kurz zusammengefasst

Nießbrauchrecht (§§ 1030 ff. BGB)
Das Nießbrauchrecht geht rechtlich weit über das Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht nur ein Nutzungsrecht ist, bleibt beim Nießbrauchrecht der Immobilienbesitzer lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer seiner Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist dem Eigentum gleichgestellt. Im Fall eines Auszugs besteht der Anspruch auf die Miete oder eine weitere Einmalzahlung. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff. BGB).
2. Flexibilität und Sicherheit vereint: Zeitlich befristeter Nießbrauch
Wenn Sie Ihre Immobilie nur für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 10 oder 15 Jahre, selbst nutzen möchten, bietet dieses Modell die passende Lösung. Mit dem befristeten Nießbrauch sichern Sie sich als Eigentümer das Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie für einen begrenzten Zeitraum – natürlich auch hier grundbuchrechtlich gesichert! Diese Variante ist ideal, wenn Sie eine hohe Einmalzahlung erzielen möchten, Ihre Immobilie aber noch einige Jahre selbst nutzen wollen, bevor Sie sich für ein neues Eigenheim entscheiden.
Die Fakten kurz zusammengefasst
Verkauf mit Rückmietung
3. Trotz Verkauf In Ihrem Zuhause wohnen bleiben: Verkauf mit Rückmietung
Bei einem Verkauf mit Rückmietung verkaufen Sie Ihre Immobilie zunächst, um sie anschließend vom Käufer zurück zu mieten. Der Kaufvertrag enthält eine notariell beurkundete Vereinbarung über den Mietvertrag, in welcher eine Kündigung des Käufers wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen wird. Sie profitieren vom Verkaufserlös und haben die Sicherheit, in Ihrer Immobilie wohnen bleiben zu können. Dieses Modell eignet sich besonders für Eigentümer, die bis zu fünf Jahre nach dem Verkauf in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten, bevor sie sich für eine neue Wohnform entscheiden.
Die Fakten kurz zusammengefasst
4. Finanzielle Entlastung: Zwischenlösung Teilverkauf
Der Teilverkauf kann eine notwendige Zwischenlösung sein, um aus einem Teil des Immobilienwertes Liquidität zu schöpfen, während Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen. Dabei wird ein Anteil von mindestens 10% bis maximal 50% Ihrer Immobilie verkauft und der Käufer als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Bei diesem Modell behalten Sie Ihr Wohn- und Nutzungsrecht, weitere Verkäufe bedürfen jedoch der Zustimmung des Miteigentümers. Als Gegenleistung für den Kauf erhält der Käufer ein monatliches Entgelt. Wir empfehlen diese Variante nur, wenn eine andere Verrentungsvariante oder das Seniorendarlehen ausscheiden.
5. Kapital in monatliche Renten umwandeln: Verkauf auf Leibrentenbasis
Bei der Immobilienverrentung auf Leibrentenbasis wird der in der Immobilie gebundene Kapitalwert in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Diese Leibrente wird Ihnen monatlich ausgezahlt, während Sie weiterhin unentgeltlich in Ihrem Eigenheim wohnen. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen, die Eigentumsrechte gehen jedoch auf den Erwerber über, so dass Sie Ihre Immobilie nur noch selbst nutzen und nicht mehr vermieten dürfen. Zu beachten ist außerdem, dass Leibrentenzahlungen steuerpflichtig sind und durch eine Rückfallklausel abgesichert werden sollten.
6. Bankkredit mittels Seniorendarlehen
Eine weitere interessante Option für Eigentümer über 50 Jahre sind Seniorendarlehen, die von einer größeren Bankengruppe angeboten werden. Hier sind einige wichtige Bedingungen zu beachten: Die Mindestdarlehenssumme beträgt 100.000 Euro und die maximale Darlehenssumme kann bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes betragen. Zu den Konditionen gehören ein variabler Zinssatz und die Möglichkeit, das Darlehen flexibel in Anspruch zu nehmen. Zudem erfolgt die Zinszahlung vierteljährlich, wobei das Darlehen während der Laufzeit nicht getilgt werden muss.
Mit persönlicher Beratung zur richtigen Entscheidung
Unsere Verrentungsexperten von HausplusRente unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie passenden Verrentungsmodells. Ob München, Frankfurt und Stuttgart – gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihnen finanzielle Sicherheit bietet und es Ihnen ermöglicht, weiterhin in Ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch!
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne senden wir Ihnen unsere Broschüre zu oder stehen Ihnen für ein unverbindliches erstes Gespräch zur Verfügung. Ihre Fragen sind unser Ansporn.