Nießbrauchrecht vs. Wohnrecht: Unterschiede, Vorteile und praktische Beispiele

Ältere Frau sitzt mit Tasse in der Hand auf dem Sofa

Autor

Wer seine Immobilie im Alter zu Geld machen möchte, ohne aus dem eigenen Zuhause auszuziehen, stößt schnell auf zwei zentrale Begriffe: Nießbrauchrecht und Wohnrecht. Beide sichern die weitere Nutzung der Immobilie – aber in unterschiedlichem Umfang.

In diesem Beitrag erklären wir leicht verständlich, was das Nießbrauchrecht und Wohnrecht unterscheidet und wann sich welche Lösung besonders anbietet.

Was ist das Wohnrecht?

Das Wohnrecht (gemäß § 1093 BGB) erlaubt es einer Person, eine Immobilie weiterhin zu bewohnen, auch wenn sie juristisch verkauft oder übertragen wurde.

Merkmale des Wohnrechts:

  • Nur Nutzung zum eigenen Wohnen – keine Vermietung erlaubt
  • Persönliches Recht: Es gilt ausschließlich für den Berechtigten
  • Weniger umfassend als ein Nießbrauch
  • Wird meist lebenslang im Grundbuch eingetragen

Vorteile des Wohnrechts:

  • Einfache Regelung
  • Sicherheit, im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben

Was ist das Nießbrauchrecht?

Der Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) ist deutlich umfassender als das Wohnrecht – und genau deshalb die Basis der Immobilienverrentung von HausplusRente.

Merkmale des Nießbrauchrechts:

  • Berechtigte bleiben lebenslang wirtschaftliche Eigentümer
  • Unentgeltliche Nutzung der Immobilie
  • Vermietung ist erlaubt – Mieteinnahmen stehen dem Nießbrauchnehmer zu
  • Auch bei Auszug bleibt das Recht bestehen

Vorteile:

  • Höchste wirtschaftliche Flexibilität
  • Möglichkeit, das Recht später gegen Zahlung abzulösen
  • Schutz vor Pflichtteilsansprüchen und klare Vererbungsregelungen möglich

Für wen eignet sich welches Modell?

Das Wohnrecht eignet sich, wenn …

  • Sie sicher weiter in Ihrem Zuhause wohnen möchten
  • Vermietung keine Rolle spielt
  • Sie eine eher klassische Verbleibsgarantie wünschen

Der Nießbrauch eignet sich, wenn …

  • Sie maximale Flexibilität genießen möchten
  • Sie Mieteinnahmen wünschen – z. B. bei späterem Umzug

Gerade bei der Immobilienverrentung bietet der Nießbrauch entscheidende Vorteile: Sie bleiben lebenslang abgesichert, erhalten sofort eine hohe Einmalzahlung und behalten gleichzeitig alle wirtschaftlichen Rechte. Genau deshalb basiert das Konzept von HausplusRente überwiegend auf dem Nießbrauchmodell.

Nießbrauchrecht oder Wohnrecht – was ist besser?

Das Wohnrecht ist ideal, wenn lediglich die eigene Nutzung gesichert werden soll. Der Nießbrauch bietet hingegen deutlich mehr Freiheit, finanzielle Vorteile und passt hervorragend zu modernen Verrentungsmodellen.

Für Eigentümer, die Barvermögen freisetzen und dennoch im eigenen Zuhause bleiben wollen, ist der lebenslange Nießbrauch – wie ihn HausplusRente anbietet – in den meisten Fällen die optimale Lösung.

Weitere Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren

Hausplusrente Ihr Eigenheim als Geldquelle
Presse

Zur Hälfte verkauft

April 2021| Süddeutsche ZeitungViele Senioren haben ein Haus, aber zu wenig Geld. Einige Unternehmen bieten einen Teilerwerb der Immobilie an…
Hausplusrente Ihr Eigenheim als Geldquelle
Presse

Die Krise im Wohnungsbau spitzt sich zu

Hohe Baupreise und gestiegene Zinsen belasten derzeit akut die Baubranche und sorgen auch auf dem Immobilienmarkt für Verunsicherung. Aufgrund der Wohnungsnot und des Rückgangs der Investitionen in den Wohnungsbau ist deshalb jetzt schon eine Erhöhung bei den Mietpreisen spürbar.