1. Ein Maklervertrag mit uns kommt zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Erteilung eines Maklerauftrages oder Inanspruchnahme unserer Maklerleistung wie beispielsweise die Anforderung eines Exposés oder die Durchführung einer Objektbesichtigung zustande.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den Informationen Dritter, die von uns nicht überprüft wurden und für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Unsere Angebote, Objektnachweise und/oder Exposés sind nur für den jeweiligen Auftraggeber/Interessenten bestimmt und von diesen streng vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote, Objektnachweise und/oder Exposés an Dritte, auch an Bevollmächtigte oder Auftragnehmer des Auftraggebers/Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.
4. lst dem Auftraggeber/Interessenten ein von uns angebotenes Objekt bzw. eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und, falls wir dies verlangen, den Nachweis darüber zu führen, auf welche Weise er die Vorkenntnis erlangt hat.
5. Wird ein von uns angebotenes Objekt bzw. eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit dem Auftraggeber/Interessenten danach durch Dritte erneut angeboten oder nachgewiesen, berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht; in diesem Fall ist es Sache des Auftraggebers/Interessenten, den Dritt-Anbieter auf die durch uns erlangte Vorkenntnis hinzuweisen.
6. Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrages. Soweit keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision bei Verrentungsobjekten von ,,HausplusRente“ für den Verkäufer 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer) und für den Käufer 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer) jeweils vom Marktwert der Immobilie.
7. Kommt es zum Abschluss des Hauptvertrages, hat uns der Auftraggeber/Interessent hierüber unverzüglich zu unterrichten und uns die Vertragskonditionen bekannt zu geben, die für die Berechnung unserer Provision von Bedeutung sind.
8. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
9. Soweit der Auftraggeber/Interessent Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist München Gerichtsstand und Erfüllungsort.
10. Abweichungen von unseren vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.