Wohnung oder Haus verkaufen und weiterhin wohnen – Die Vorteile der Immobilienverrentung
Blicken Sie sorgenfrei in die Zukunft
Vielen Immobilienbesitzern fällt es schwer, ihre Wohnung oder ihr Haus zu verkaufen. Sie haben oft viele Erinnerungen und Emotionen an ihr Zuhause und wollen es deshalb nicht verlassen, selbst wenn ihre finanziellen Mittel begrenzt sind.
Um dennoch in ihrem Zuhause wohnen zu bleiben, finanziell frei zu sein und dabei sorgenfrei in die Zukunft zu blicken, gibt es die Möglichkeit, eine Wohnung oder ein Haus zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben.
Sie bleiben weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen.
Das Wichtigste vorab
Wenn Sie aus finanziellen Gründen den Verkauf Ihrer Immobilie in Betracht ziehen, aber dennoch nicht ausziehen möchten, gibt es verschiedene Modelle, auf die Sie zurückgreifen können.
Diese Modelle sind besonders gut geeignet für Immobilienbesitzer, die Ihre Rente aufbessern möchten.
Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass jede Möglichkeit, eine Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben, ihre individuellen Vorteile bietet.
Die Immobilienverrentung wird immer beliebter
Anstatt die selbst genutzte Immobilie zu behalten und zu vererben, entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, ihr gebundenes Vermögen in „flüssiges“ Vermögen umzuwandeln und so finanziellen Spielraum zu gewinnen. Der Begriff „Immobilienverrentung“ bezieht sich dabei auf die verschiedenen Möglichkeiten und Modelle, die es gibt, um ein Haus zu verkaufen und darin weiterhin zu wohnen.
Die ideale Form der privaten Altersvorsorge mit größtmöglicher Sicherheit
Mehr Geld im Alter bedeutet eine höhere Lebensqualität. Genau das erreichen Sie mit einer Immobilienverrentung auf Basis des deutschen Nießbrauchrechts. Bei dieser Variante behalten Sie als Immobilienbesitzer lebenslang Ihr wirtschaftliches Eigentum. Dabei können Sie Ihr Eigenheim weiterhin unentgeltlich bewohnen und Ihr Barvermögen nach Belieben einsetzen.
Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis lebenslang ist also grundsätzlich eine ideale Form der privaten Altersvorsorge und eignet sich für Immobilieneigentümer ab einem Lebensalter von 65 Jahren.
Nießbrauchrecht (§§ 1030 ff. BGB)
Das Nießbrauchrecht geht rechtlich weit über das Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht nur ein Nutzungsrecht ist, bleibt beim Nießbrauchrecht der Immobilienbesitzer lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer seiner Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist dem Eigentum gleichgestellt. Im Fall eines Auszugs besteht der Anspruch auf die Miete oder eine weitere Einmalzahlung. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff. BGB).
2. Verkauf mit Rückmietung
Die Immobilie wird veräußert und ein Mietvertrag abgeschlossen
Wenn Sie sich für einen Immobilienverkauf mit Rückmietung interessieren, sollten Sie wissen, was man darunter versteht. In der Praxis heißt das also, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen und dann vom Erwerber wieder zurück mieten. Und das sind die Fakten: Auf der Basis „Verkauf mit Rückmietung“ wird die Immobilie zum Marktwert veräußert. Gleichzeitig wird als Anlage zum notariell verbrieften Kaufvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen.
Soll heißen: Sie als bisheriger Eigentümer werden Mieter des Objekts und haben dadurch genügend finanziellen sowie zeitlichen Spielraum, um ein neues Zuhause zu finden. Im Kaufvertrag wird eine Kündigung des Erwerbers wegen Eigenbedarf ausgeschlossen. Sie selbst können das Mietverhältnis jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist auflösen.
Diese Variante eignet sich vorwiegend für Sie, wenn Sie zeitlich befristet nach dem Verkauf noch z.B. bis zu fünf Jahre in Ihrem gewohnten Zuhause wohnen möchten.
3. Teilverkauf Ihres Wohneigentums
Wohn- und Nutzungsrecht der Immobilie bleibt bestehen
In wenigen Fällen kann der Teilverkauf eine vorübergehende Zwischenlösung sein, um aus einem Teil des Immobilienwerts Barvermögen zu ziehen.
Bei einem Teilverkauf werden mind. 10 bis maximal 50 % der Immobilie veräußert. Der Erwerber wird als Miteigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen. Ein späterer Verkauf oder die Beleihung des Objektes erfordert das Einverständnis des Miteigentümers. Als Gegenleistung für den Ankauf steht dem Erwerber ein monatliches Entgelt zu.
Hohes Barvermögen und weiterhin zuhause wohnen bleiben
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Mit Ihrer Immobilie verfügen Sie über eine sichere Geldquelle, wenn Sie sich für eines unserer Verrentungsmodelle entscheiden. Durch unsere Broschüre informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte in ein sorgenfreies Leben. Gerne senden wir Ihnen diese zu.
Bei einer Immobilienverrentung auf Basis einer Leibrente wird das in der Immobilie gebundene Kapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Diese Leibrente fließt als monatliche Zahlung an Sie. Gleichzeitig bleiben Sie weiterhin kostenfrei in Ihrer Immobilie wohnen.
Ihnen bleibt ein lebenslanges Wohnrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Allerdings können Sie bei dieser Variante der Verrentung die Immobilie nicht vermieten, da Sie nur noch Nutzer Ihrer Immobilie sind. Die Eigentümerrechte gehen an den Erwerber der Immobilie über.
Leibrentenzahlungen sind nicht steuerfrei. Der Ertragsanteil ist steuer- und krankenversicherungspflichtig. Zur Absicherung der monatlichen Leibrentenzahlung empfiehlt es sich, eine Rückfallklausel zu vereinbaren.
5. Haus verkaufen und wohnen bleiben: die individuellen Vorteile
Finanzielle Unabhängigkeit: Eine Verrentung ermöglicht es Ihnen, Ihr Eigenkapital in der Immobilie zu nutzen, um Ihren Lebensstandard zu verbessern, ohne dass Sie Ihr Zuhause verlassen müssen.
Flexibilität: Verrentungen können in verschiedenen Formen wie eine Einmalzahlung, monatliche Zahlungen oder einer Kreditlinie angeboten werden, sodass Sie entscheiden können, welche Art von Unterstützung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Steuerliche Vorteile: Einige Verrentungen können steuerliche Vorteile bieten, insbesondere wenn Sie heute schon Ihr Erbe regeln wollen.
6. Warum entscheiden sich so viele Eigentümer für die Verrentung der eigenen Immobilie?
Sorgenfrei in die Zukunft blicken
Sie haben Ihre Immobilie fast oder sogar vollständig abbezahlt. Ihr Kapital ist jedoch in Ihrer Immobilie gebunden. Ein Verkauf ermöglicht es Ihnen, frei über das Kapital zu verfügen und weiterhin in Ihrem Zuhause zu wohnen.
Enkelkinder und Familie unterstützen
Viele Eigentümer haben das Ziel ihre Kinder oder Enkelkinder zu unterstützen, indem sie z.B. die Finanzierung einer Ausbildung oder eines Studiums übernehmen. Durch den Verkauf der Immobilie und die Freigabe des gebundenen Kapitals, haben sie die Möglichkeit genau das zu erreichen.
Kredit abbezahlen
Es besteht die Möglichkeit, das Eigenheim gegen eine Einmalzahlung zu verkaufen und dennoch lebenslanges Wohnrecht zu behalten, wodurch sofort das verfügbare Kapital genutzt werden kann, um größere Darlehen abzulösen und so die Belastungen durch Zinsen und Tilgungen zu entfernen.
Haus modernisieren
Ein Verkauf der Immobilie ermöglicht, direkt Liquidität zu erhalten, um größere Anschaffungen zu tätigen, das Haus zu modernisieren oder altersgerecht umzubauen, ohne dass ein Bankdarlehen aufgenommen werden muss.
7. Wie läuft die Verrentung ab?
ERSTBERATUNG
Ein Verrentungsexperte bespricht mit Ihnen ausführlich alle Einzelheiten und nimmt sich Zeit für Ihre individuellen Fragen. Dazu vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause, in unseren Geschäftsräumen oder in einem Videogespräch.
UNABHÄNGIGE BEWERTUNG
Wenn Ihnen alle Details zu unseren Modellen der Immobilienverrentung zusagen und Sie sich gut informiert fühlen, ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Wert Ihrer Immobilie.
ANGEBOT & AUFTRAGSERTEILUNG
Ausgehend von den Ergebnissen des Gutachters und Ihren persönlichen Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot. Erst wenn Sie in allen Punkten zustimmen, erteilen Sie uns den Auftrag für die Verrentung Ihrer Immobilie.
OBJEKTAUFBEREITUNG & VERMARKTUNG
Für eine erfolgreiche Vermarktung ist ein aussagekräftiges Exposé unerlässlich. Dazu stellen wir gemeinsam mit Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen. Danach wird ein professioneller Fotograf Ihre Immobilie ins rechte Licht rücken. Selbstverständlich sehen Sie das Exposé bevor wir mit der Vermarktung starten. Erst wenn Sie uns dafür die Freigabe erteilen, stellen wir die Immobilie unseren vorgemerkten Interessenten vor. Weitere Vermarktungsstrategien sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
BESICHTIGUNGSTERMIN
Möchte einer unserer Interessenten Ihre Immobilie besichtigen, stimmen wir mit Ihnen einen passenden Termin ab. So lernen Sie den potenziellen Erwerber persönlich kennen und können sich in einem unverbindlichen Gespräch miteinander austauschen.
KAUFVERTRAG & KAUFVERTRAGSBESPRECHUNG
Sobald uns von einem Interessenten – der auch Ihren Zuspruch findet – die Kauf- und Finanzierungszusage vorliegt, fordern wir von einem Notariat einen Kaufvertragsentwurf an. Diesen Entwurf besprechen wir gemeinsam mit Ihnen , in aller Ausführlichkeit und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor.
NOTARIELLE BEURKUNDUNG
Zur Beurkundung des Kaufvertrages findet ein Notartermin statt. Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat die rechtliche Abwicklung und stellt damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Vertragsparteien sicher.
KAUFPREISFÄLLIGKEIT & ZAHLUNGSEINGANG
Üblicherweise ist sechs bis acht Wochen nach der notariellen Beurkundung die Kaufpreisfälligkeit gegeben. Dann können Sie mit dem Zahlungseingang rechnen.
COURTAGE
Erst wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, erlauben wir uns, Ihnen unsere Courtage in Rechnung zu stellen.
HAUSPLUSRENTE-SERVICE
Auch nach erfolgreicher Abwicklung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für etwaige Fragen zum Thema zur Verfügung
Erstberatung
Ein Verrentungsexperte bespricht mit Ihnen ausführlich alle Einzelheiten und nimmt sich Zeit für Ihre individuellen Fragen. Dazu vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause, in unseren Geschäftsräumen oder in einem Videogespräch.
Unabhängige Bewertung
Wenn Ihnen alle Details zu unserem Modell der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis zusagen, und Sie sich gut informiert fühlen, ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Wert Ihrer Immobilie.
Angebot & Auftragserteilung
Ausgehend von den Ergebnissen des Gutachters und Ihren persönlichen Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot. Erst wenn Sie in allen Punkten zustimmen, erteilen Sie uns den Auftrag für die Verrentung Ihrer Immobilie.
Objektaufbereitung & Vermarktung
Für eine erfolgreiche Vermarktung ist ein aussagekräftiges Exposé unerlässlich. Dazu müssen auch Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Danach wird ein professioneller Fotograf Ihre Immobilie bei gutem Wetter ins rechte Licht rücken. Selbstverständlich sehen Sie das Exposé bevor wir mit der Vermarktung starten. Erst wenn Sie uns dafür die Freigabe erteilen, stellen wir die Immobilie unseren vorgemerkten Interessenten vor. Weitere Vermarktungsstrategien sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
Besichtigungstermin
Möchte einer der Interessenten Ihre Immobilie besichtigen, stimmen wir mit Ihnen einen passenden Termin ab. So lernen Sie den potenziellen Erwerber persönlich kennen, und können sich in einem unverbindlichen Gespräch miteinander austauschen.
Kaufvertrag & Kaufvertragsbesprechung
Sobald uns von einem Interessenten – der auch Ihren Zuspruch findet – die Kauf- und Finanzierungszusage vorliegt, fordern wir von einem Notariat einen Kaufvertragsentwurf an. Diesen besprechen wir dann detailliert und in aller Ausführlichkeit und nehmen eventuelle Anpassungen vor.
Notarielle Beurkundung
Zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages findet ein Notartermin statt. Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat die rechtliche Abwicklung und stellt damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Vertragsparteien sicher.
Kaufpreisfälligkeit & Zahlungseingang
Üblicherweise ist sechs bis acht Wochen nach der notariellen Beurkundung die Kaufpreisfälligkeit gegeben. Dann können Sie mit dem Zahlungseingang rechnen.
Courtage
Erst wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist, erlauben wir uns, Ihnen unsere Courtage in Rechnung zu stellen.
HausplusRente-Service
Auch nach erfolgreicher Abwicklung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für etwaige Fragen zum Thema zur Verfügung.
8. Unser Fazit
Die Zusammenfassung zum Thema: Haus verkaufen und wohnen bleiben
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen und darin wohnen bleiben wollen, stellt eines der ober aufgezählten Modelle der Immobilienverrentung sicher eine vielversprechende Möglichkeit für Sie dar. Welches das Beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da immer Ihre individuelle Situation entscheidend ist.
Es ist jedoch wichtig, sorgfältig die möglichen Auswirkungen auf Ihre Steuerverpflichtungen und Ihre langfristigen Ziele zu berücksichtigen und sich an einen unserer erfahrenen Experten für Immobilienverrentung zu wenden, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Fakt ist, dass die Immobilienverrentung eine immer beliebtere Alternative ist, den Verkauf von Immobilien abzuwickeln, um sorgenfrei in Ihre Zukunft zu blicken und sich lang ersehnte Wünsche erfüllen zu können – ohne dabei das geliebte Zuhause zu verlassen.
Und so funktioniert die Immobilienverrentung bei HausplusRente
Zunächst steht eine detaillierte Bestandsaufnahme an. Die exakte Berechnung Ihres Wohneigentums sowie des Mietwerts übernimmt ein unabhängiger Gutachter unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation. Aufgrund des Lebensalters der begünstigten Personen wird die statistische Lebenserwartung bestimmt. Aus allen vorhandenen Werten errechnet sich schließlich der Auszahlungsbetrag.
Die Immobilienbesitzer erhalten den errechneten Betrag als Einmalzahlung nach Abschluss des Kaufvertrages, mit dem zusätzlichen Recht, ihr Eigenheim weiterhin unentgeltlich zu bewohnen. Bei der Verrentung von Immobilieneigentum auf Nießbrauchbasis an Kapitalanleger behält der bisherige Eigentümer die alleinige Entscheidungshoheit, beispielsweise für Umbauarbeiten oder Modernisierungen. Nießbrauchbegünstigte bleiben selbst bei einem eventuellen Auszug aus der Immobilie weiterhin wirtschaftliche Eigentümer ihres Objekts. Deshalb können sie ihre Immobilie auch vermieten oder sich zu einem späteren Zeitpunkt ihr Nießbrauchrecht gegen eine weitere Zahlung ablösen lassen.
Wissenschaftliche Studie "Bester Immobilienverrenter"
Wir wurden ausgezeichnet als Bester Immobilienverrenter
Die bbw Hochschule sowie das Institut für Marken- und Kommunikationspsychologie haben die erste wissenschaftliche Studie zum Thema „Verrentung von Immobilien“ durchgeführt. Diese bildet im Ergebnis einen unabhängigen Vergleich der Marktanbieter ab.
„In Bezug auf eine höchstmögliche Sicherheit bei gleichzeitiger Generierung zusätzlicher liquider Mittel in Kombination mit einer kompetenten Beratung stellt sich HausplusRente als der beste Anbieter am Markt dar. Hervor sticht dabei das von HausplusRente entwickelte Verrentungsmodell Verkauf mit erstrangigem Nießbrauch kombiniert mit einer Einmalzahlung.“