Fragen und Antworten zur Immobilienverrentung

Fragen und Antworten rund um Immobilien und Immobilienverrentung werden Ihnen in unseren kurzen Videoclips von Otto Kiebler nähergebracht. In diesen Clips erklärt Herr Kiebler wichtige Begriffe und beantwortet zahlreiche Ihrer Fragen zu diesen Themen, sodass Sie umfassend informiert werden.

Videoclips

Fragen & Antworten

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Das Konzept von HausplusRente wurde in den Jahren 2006 bis 2008 von Otto Kiebler entwickelt. Ziel war es, das Immobilienvermögen in Barvermögen umzuwandeln und dennoch im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben. Geschäftszweck des Unternehmens ist es, Immobilieneigentümern zu ermöglichen, liquides Barvermögen aus der eigenen Immobilie zu ziehen und dennoch weiterhin im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben.

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Geschäftsführender Gesellschafter der HausplusRente GmbH ist Otto Kiebler

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HpR ist in allen Großstädten mit eigenen Niederlassungen vertreten

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Sitz der Gesellschaft ist München-Schwabing

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Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis – lebenslang oder zeitlich befristet

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Verkauf mit Rückmietung

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Teilverkauf

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Leibrente

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Unter „Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis“ ist die Umwandlung des Immobilienvermögens in Barvermögen zu verstehen, ohne ausziehen zu müssen.

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Grundlage der „Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis“ ist das deutsche Nießbrauchrecht, das sich millionenfach bewährt hat.

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Das Nießbrauchrecht ist rechtlich dem Eigentumsrecht gleichgestellt. Es ist das stärkste Recht für Immobilienbesitzer. Sie können die Immobilie nicht nur nutzen, sondern bleiben lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer. Jegliche Bevormundung von außen ist ausgeschlossen. Bei einem Auszug bietet Ihnen HausplusRente zwei Optionen: Sie haben lebenslangen Anspruch auf die Mieterlöse oder auf eine weitere Einmalzahlung. Der Nießbrauch wird i.d.R. lebenslang vereinbart, er kann aber auch zeitlich befristet abgeschlossen werden.

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Im Gegensatz zum Nießbrauchrecht ist das Wohnrecht das deutlich schwächere, es ist lediglich ein Nutzungsrecht. Das Wohnrecht endet mit dem Auszug, eine Vermietung der Immobilie ist nicht möglich.

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Die „Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis“ in der Variante „lebenslang“ eignet sich ab einem Alter von 65 Jahren.

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Die „Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis“ in der Variante „zeitlich befristet“ eignet sich ab einem Alter von 55 Jahren. In Ausnahmefällen auch in jüngeren Jahren.

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Eine Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis eignet sich für alle Immobilieneigentümer, die sich nicht verpflichtet fühlen, ihre Immobilie vererben zu müssen.

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Der Immobilieneigentümer erhält den vollen Marktwert der Immobilie, aufgeteilt in zwei Leistungen:

Eine Einmalzahlung und zusätzlich das lebenslange unentgeltliche Nutzungsrecht.

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Bei einem vorzeitigen Auszug gibt das HausplusRente-Konzept zwei Optionen: Der Immobilieneigentümer erhält entweder lebenslang die marktübliche Miete oder er lässt sich das Nießbrauchrecht gegen eine weitere Einmalzahlung vorzeitig ablösen.

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Die Instandhaltung bleibt Aufgabe des wirtschaftlichen Eigentümers. Aufgrund der Vertragsfreiheit können jedoch im notariellen Vertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Im Rahmen der Beratung bespricht HausplusRente mit den Immobilieneigentümern, welche Regelung im individuellen Fall empfehlenswert ist.

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Derzeit ist die Einmalzahlung bei einer eigengenutzten Immobilie i.d.R. noch steuerfrei.

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Bei vermieteten Immobilien ist die zehnjährige Spekulationsfrist für eine steuerfreie Auszahlung einzuhalten.

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Bei einem Verkauf mit Rückmietung wird die Immobilie zum Marktwert veräußert. Gleichzeitig wird als Anlage zum notariell verbrieften Kaufvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, die bisherigen Eigentümer werden Mieter des Objektes und haben somit ab diesem Zeitpunkt nur noch Mieterrechte. Im Kaufvertrag wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen. Diese Variante eignet sich vor allem für Eigenheimbesitzer, die nur noch wenige Jahre ihre Immobilie selbst bewohnen wollen.

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Wenn Immobilieneigentümer beabsichtigen, nur noch wenige Jahre in ihrer Immobilie wohnen zu bleiben.

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Leibrente ist der Verkauf einer Immobilie gegen lebenslange Rentenzahlungen und Einräumung eines Wohnrechts. Sollte der Erwerber in eine wirtschaftliche Schieflage kommen, besteht das Risiko des Ausfalls dieser Rentenzahlungen. Leibrentenzahlungen sind nicht steuerfrei. Zudem sind Leibrentenzahlungen krankenversicherungspflichtig.

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Bei einem Teilverkauf werden mind. 10 bis maximal 50 % der Immobilie veräußert. Der Erwerber wird als Miteigentümer der Immobilie im Grundbuch in Abteilung 1 mit eingetragen. Ein späterer Verkauf oder die Beleihung der Immobilie kann nur noch mit dem Einverständnis dieses Miteigentümers erfolgen. Als Gegenleistung für den Ankauf steht dem Erwerber ein monatliches Entgelt zu. Des Weiteren ist zu beachten, dass beim Verkauf oder Rückkauf Zusatzkosten anfallen. Meist macht ein Teilverkauf nur dann Sinn, wenn sowohl eine Verrentung als auch eine Kreditaufnahme bei der Bank ausgeschlossen sind.

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„Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.“

Friedrich Nietzsche

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