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Wichtige Vorsorge für Ehepaare mit gemeinsamem Wohneigentum
Durch eine veränderte Lebenssituation kann das Entscheidungsrecht über eine gemeinsam erworbene Immobilie verloren gehen. Dann nämlich, wenn ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist, aber beiden Eheleuten die Immobilie gemeinsam gehört. HausplusRente rät deshalb rechtzeitig zur Vorsorge durch eine notariell eingeräumte Vollmacht. Nur sie sichert dem geschäftsfähigen Ehepartner alleiniges Handlungsrecht über das gemeinsam erworbene Immobilieneigentum.
Diese notarielle Vollmacht verhindert, dass ein vom Amtsgericht bestellter Rechtspfleger anstehende Entscheidungen für den nicht mehr handlungsfähigen Ehepartner trifft. Genau das wäre ohne notarielle Vollmacht der Fall, da privatschriftliche Vollmachten bei Immobilien nicht ausreichen. Mit einer Vollmachts-Beurkundung durch ein Notariat steht einer anschließenden erfolgreichen Verrentung auf Nießbrauchbasis durch HausplusRente nichts im Weg, auch für den Fall, dass nur noch ein Ehepartner zeichnungsberechtigt ist.
Mit Nießbrauch-Verrentungsmodell Lösung aufzeigen
Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie es geht: Ein Münchner Rentner hat sich von seiner Ehefrau, die unter Demenz leidet, rechtzeitig eine notarielle Generalvollmacht erteilen lassen. Als die Krankheit der Gattin zunahm, war er gezwungen, sie in die Obhut eines Pflegeheims zu geben. Die monatlichen Kosten betragen 6.300 Euro, wovon die Pflegeversicherung etwa die Hälfte übernimmt. Die vorhandenen Geldreserven waren dadurch schneller als gedacht aufgebraucht.
Da ein Verkauf und ein Auszug aus der Wohnung nicht infrage kamen, konnte HausplusRente mit dem Nießbrauch-Verrentungsmodell die Lösung aufzeigen: Ein Gutachter ermittelte im Auftrag des Ehemanns den Marktwert der von ihm bewohnten 2½ -Zi.-Whg., dieser beläuft sich auf 480.000 Euro. Aufgeteilt in zwei Leistungen erhält der Senior nach erfolgreicher Verrentung der Immobilie eine sofortige Einmalzahlung in Höhe von 268.000 Euro sowie ein lebenslanges unentgeltliches Nutzungsrecht für die gemeinsame Wohnung. Er kann nun weiterhin sein gewohntes Zuhause bewohnen und hat genügend Kapital, um das Pflegeheim seiner Ehefrau zu finanzieren.
Anspruch auf Mieterlöse der Wohnung
So funktioniert das Verrentungsmodell von HausplusRente: Bei der Immobilienverrentung wird ein großer Teil des in der Immobilie gebundenen Vermögens in liquides Barvermögen umgewandelt. Dabei erhält der Verkäufer sofort nach Abschluss des Kaufvertrages eine Einmalzahlung und bleibt weiterhin unentgeltlich zuhause wohnen. Im Falle eines Auszugs hat er Anspruch auf die Mieterlöse seiner Wohnung. Fühlen auch Sie sich gut aufgehoben bei der Nr. 1 der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis. Gern stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch zur Verfügung.